47. Do political parties have to report regularly on their finances?

Switzerland

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Answer
Yes
Source

Article 76b Federal Act on Political Rights (Bundesgesetz über die politischen Rechte)
[Art. 76b Offenlegungspflicht der politischen Parteien
(1) Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben ihre Finanzierung offenzulegen.
(2) Sie erfüllen diese Pflicht, indem sie der zuständigen Stelle Folgendes offenlegen:
a. ihre Einnahmen;
b. alle wirtschaftlichen Vorteile, die ihnen freiwillig gewährt werden (monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen) und den Wert von 15 000 Franken pro Zuwenderin beziehungsweise Zuwender und Jahr überschreiten;
c. die Beiträge der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
(3) Parteilose Mitglieder der Bundesversammlung legen monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen gemäss Absatz 2 Buchstabe b offen.]

Comment

The political parties represented in the Federal Assembly shall disclose their funding.

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