1. Is there a ban on donations from foreign interests to political parties?
Austria
Section 3, Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien
[(6)Politische Parteien, nahestehende Organisationen, Personenkomitees sowie Abgeordnete und Wahlwerber, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, dürfen keine Spenden annehmen von: [...] 6.
ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer, sofern die Spende im Einzelfall € 500,- übersteigt, ausgenommen von dieser Beschränkung sind EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich]
Foreign donations (from both natural and legal persons) are capped at €500.